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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte u.a., sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Spätestens mit der Unterzeichnung des Lieferscheins gelten diese Bedingungen als angenommen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprochen wird. Alle folgenden Bedingungen basieren auf der Grundlage des AGBGesetzes. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklausen sind im Zweifel die Incoterms 1980.

Allgemeine Bestimmungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in dem zum Angebot gehörenden sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet sind.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor ; sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.

4. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Besteller den Lieferer von sämtlichen Ansprüchen frei.

Eigentumsvorbehalt

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldenforderung.

2. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Vielmehr wird die Verarbeitung durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen, welcher unter Begründung eines Verwahrungsverhältnisses Eigentümer wird. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für den Verkäufer.

3. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Käufer uns
unverzüglich benachrichtigen.

Versand, Lieferfristen und Lieferbedingungen

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei vereinbarter
frachtfreier Lieferung. Im Werksgeschäft gilt das Material mit Verlassen des Werkes als
bedingungsgemäß geliefert. Die zum vereinbarten Termin versandbereit gehaltene Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Übersendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen unter Anrechnung der dadurch entstandenen Kosten.

1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung und nach Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Eingriffe von hoher Hand, die bei uns oder unseren Vorlieferanten auftreten, verlängern die Lieferfristen angemessen. Sie berechtigen uns außerdem unter Ausschluss weitergehender Haftung vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig. Sollte nach Auftragsannahme und Gewähr und einer ausreichenden Nachfrist sich für uns wider Erwarten die Unmöglichkeit der Auftragsausführung herausstellen, so sind wir unter Rückvergütung etwaig durch den Besteller bezahlter Werkzeugkosten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

2. Für den Besteller eigens angefertigte oder beschaffte Ware schließt Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Rückgabe aus.

Gewährleistung

1. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb 2 Wochen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind sofort nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Gewährleistungsanspruch verjährt 6 Monate nach Lieferung, sollte nichts anderes vereinbart sein.

2. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine angemessene Gutschrift.

3. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtung uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt.

4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz des Werkes. Gerichtsstand für beide Vertragsteile, wenn sie Personen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz sind, ist ebenfalls der Sitz des Werkes, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorstehendes gilt auch gegenüber allen denjenigen, die für die Verpflichtung des Käufers haften.

2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das jeweilige Staatenrecht unseres Firmensitzes.

Allgemeine Haftungsbegrenzung

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatz aus Unmöglichkeit § 325 BGB, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubte Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen – werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sollten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beidseitigen Interessen am nächsten kommen.

Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten

Für den Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten im Sinne des AGB-Gesetzes gelten diese Bestimmungen nur, soweit sie nicht den § 10 und § 11 AGB-Gesetz widersprechen.